Gesetzliche Schranken für die Werbung im medizinischen Badewesen

Wie notwendig es ist, über die Grenzen zu orientieren, die der Gesetzgeber der Werbung gesetzt hat, soweit sie sich mit dem Gesundheitswesen im weitesten Umfange befaßt, dazu haben mich Gerichtsverfahren veranlaßt, die von Hause lautere Unternehmen, wie Kurorte, Sanatorien und ärztlich geleitete Kuranstalten überrascht haben.

Autor
Emil Roppert
Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb