Ein verhältnismäßig trockenes Thema, das eher einem Verwaltungsmann
aus Neigung liegt, als einem Praktiker mit
technischen Ambitionen.
Mag man nun diese Gesetze, Vorschriften, Ordnungen und
Anweisungen und die damit verbundenen Rechtsfragen als
notwendiges Übel oder als Impuls aller Dinge, die uns Badefachleute
angehen, betrachten, jeder, der in den Berufen des
Badewesens tätig ist, muß sich damit befassen.
Und so bitte ich Sie, meinem Versuch, in die Materie einzusteigen,
zu folgen. Leider gibt es keine einheitlichen Richtlinien,
die für das Bundesgebiet maßgeblich den Betreiber
über seine Pflichten unterrichten. Es ist zwar zu erwarten, daß
eine Vereinheitlichung der Bestimmungen durch alle Länderregierungen
angestrebt wird, etwa in der Weise, wie das von
der Arbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsverbände
durchexerziert ist.