Gesetzliche Vorschriften, Badeverordnungen, Betriebsanweisungen und Rechtsfragen

Ein verhältnismäßig trockenes Thema, das eher einem Verwaltungsmann aus Neigung liegt, als einem Praktiker mit technischen Ambitionen. Mag man nun diese Gesetze, Vorschriften, Ordnungen und Anweisungen und die damit verbundenen Rechtsfragen als notwendiges Übel oder als Impuls aller Dinge, die uns Badefachleute angehen, betrachten, jeder, der in den Berufen des Badewesens tätig ist, muß sich damit befassen. Und so bitte ich Sie, meinem Versuch, in die Materie einzusteigen, zu folgen. Leider gibt es keine einheitlichen Richtlinien, die für das Bundesgebiet maßgeblich den Betreiber über seine Pflichten unterrichten. Es ist zwar zu erwarten, daß eine Vereinheitlichung der Bestimmungen durch alle Länderregierungen angestrebt wird, etwa in der Weise, wie das von der Arbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsverbände durchexerziert ist.

Autor
Karl Gutsche
Ausgabe
02/1965
Rubrik
Bäderbetrieb