Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in öffentlichen Bädern

Einleitung Die gesetzliche Unfallversicherung wurde durch das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 (RGBI.S. 69) eingeführt. Damit löste die Unfallversicherung die Haftung der Unternehmer nach dem Reichshaftpflichtgesetz ab.

Autor
Kurt Rößler
Ausgabe
04/1989
Rubrik
Bäderbetrieb