Geteilte Dienste in Bädern

Der Begriff des „geteilten Dienstes” Es gab vor gar nicht langer Zeit einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, bei dem ein Arbeitnehmer den Standpunkt vertrat, er dürfe nicht in geteilten Arbeitsblöcken eingesetzt werden, zwischen denen mehrere Stunden ohne Vergütung liegen. Es handelte sich um einen Pflegehilfsmitarbeiter im Behindertendienst (LAG Köln 14.12. 2011 – 9 Sa 798/11, z. B. BeckRS 2012, 66758).

Autor
Dr. Klaus Rischar
Ausgabe
03/2014
Rubrik
Bäderbetrieb