Gewerbeaufsicht prüft Saunabetriebe

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) sind besondere Verwaltungsbehörden im Sinne der Ordnungsbehördengesetze der Länder (in Nds. 'Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung'). Es sind technische Fachbehörden, deren Bedienstete eine naturwissenschaftliche oder technische Ausbildung abgeschlossen haben müssen.

Autor
Axel Schwerter-Strumpf
Ausgabe
03/1984
Rubrik
Bäderbetrieb