Die Berührungspunkte von freiwilliger
technischer Normung und verbindlicher
Rechtsetzung bzw. bindender
Rechtsprechung sind vielfältig. Es
sind insbesondere vier Wirkungsräume
in der Rechtsordnung auszumachen,
in denen Normen von Bedeutung
sind und Verbindungen zur Sphäre
der Rechtsordnung eingehen:
Technische Normen im öffentlichen
Recht (Sicherheit, Umwelt,
Arbeitsschutz)
Technische Normung im Zivilrecht
(Sachverhalte, Sorgfaltspflicht)
Technische Normen im Strafrecht
(Gefährdung, Schutzpflichten)
Technische Normung und das
neue Konzept (Konformitätsvermutung)
Dieser Artikel konzentriert sich hauptsächlich
auf die Bedeutung von Normen
im Rahmen der Beurteilung zivilrechtlicher
Haftungsfälle und ihre
Bedeutung für den Maßstab von Sorgfaltspflichten
im Gewährleistungsrecht