Haftung bei Schwimmeistern und deren Gehilfen

Im 'Versicherungsrecht' 1954, S. 419, ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht, die bereits im 'Archiv' 1954, S. 77 ff., unter der Überschrift 'Zur Aufsichtspflicht in öffentlichen Badeanstalten' eine Würdigung erfahren hat.

Autor
Willi Thiele
Ausgabe
04/1974
Rubrik
Bäderbetrieb