Haftung für Sauna-Unfälle

Mit den Worten 'Ich werde so richtig einheizen' soll ein Saunagast in einer städtischen Sauna einen Aufguß eingeleitet haben, dessen Folgen in der Urteilsbegründung des Landgerichts Wuppertal (Az.: 10 102/89) wie folgt beschrieben werden..

Ausgabe
06/1992
Rubrik
Bäderbetrieb