Haftung und Verkehrssicherung beim Bau und Betrieb von Privatbädern, Hotel- und Gemeinschaftsbäder

Zur Abhandlung dieses Themas in 'Archiv des Badewesens', Heft 8/1969, sind aus der Praxis eine Reihe konkreter Fragen gestellt worden. Dieses Interesse ist um so mehr zu begrüßen, als vom Verfasser immer wieder betont wurde, daß die besonderen rechtlichen Schwierigkeiten des Bäderpraktikers bei Verstrickung in Rechtsfällen daran liegt, daß auf der einen Seite der Bäderpraktiker keine oder nur minimale Kenntnisse der ihn betreffenden Rechtsfragen hat, sich auf der anderen Seite aber auch nur ganz wenig Juristen speziell mit den Rechtsfragen des Badens befaßt haben.

Autor
M. Hesse
Ausgabe
06/1970
Rubrik
Bäderbau