Haftungsrisiken beim Arbeitsunfall

Für den Badbetreiber ist die Sicherheit der Badegäste ein wichtiges Ziel aller baulichen und betrieblichen Maßnahmen (siehe dazu die folgende Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen: Richtlinie DGfdB R 94.05). Gleichwohl obliegt es dem Betreiber als Unternehmer auch, die Beschäftigten vorgesundheitlichen und tödlichen Gefahren zu schützen. In der täglichen Arbeit im Bä derbereich gibt es zahlreiche Risiken, die zu schweren und schwersten Personenschäden bei den Mitarbeitern fühlen können, wenn elementare Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet werden. Diese beziehen sich z. B. auf den Tiefbau, den Abriss von Gebäuden, Baum fällarbeiten, die Technik und auf Chlorgasräume.

Autor
Detlef Weiß
Ausgabe
08/2014
Rubrik
Bäderbetrieb