Für den Badbetreiber ist die Sicherheit
der Badegäste ein wichtiges Ziel
aller baulichen und betrieblichen Maßnahmen
(siehe dazu die folgende Richtlinie
der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen e. V. (DGfdB), Essen: Richtlinie
DGfdB R 94.05). Gleichwohl obliegt es dem Betreiber als Unternehmer
auch, die Beschäftigten vorgesundheitlichen und tödlichen Gefahren zu
schützen. In der täglichen Arbeit im
Bä derbereich gibt es zahlreiche Risiken,
die zu schweren und schwersten Personenschäden
bei den Mitarbeitern fühlen können, wenn elementare Sicherheitsmaßnahmen
nicht beachtet werden.
Diese beziehen sich z. B. auf den
Tiefbau, den Abriss von Gebäuden,
Baum fällarbeiten, die Technik und auf
Chlorgasräume.