Hat der Schwimmmeister Ansspruch auf Zusatzurlaub

Schwimmeister, die in Klein- und Mittelstädten Freibäder leiten, sind kaum in der Lage, in den Sommermonaten, d. h. in der Freibadesaison, den ihnen nach ihrer BAT-Gruppe zustehenden Jahreserholungsurlaub zu nehmen. Da sie vor Beginn der Badesaison das Bad zum Besuch herrichten müssen, so werden sie auch in den wenigsten Fällen im Monat April abkömmlich sein.

Autor
Paul Zedler
Ausgabe
10/1964
Rubrik
Bäderbetrieb