Hausrecht des Betreibers: zwei Urteile zur Haus- und Badeordnung

In diesem Jahr gab es zwei Urteile, die sich mit der Haus- und Badeordnung in Bädern und Saunaanlagen bzw. Thermen befassten. Während das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. Mai 2020 (BGH V ZR 275/18) die Position der Betreiber stärkte, führte die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (OLG Karlsruhe 15 U 9/20) vom 26. Juni 2020 zu einer Änderung in der Muster Haus- und Badeordnung. In beiden Fällen ging es um das Hausrecht des Betreibers und die daraus resultierenden Konsequenzen.

Autor
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg
Ausgabe
12/2020
Rubrik
Bäderbetrieb