Hotelhallenbad

Bei der Ergänzung eines bestehenden Hotels durch ein Hallenbad sind Bauherr und Architekt in ihren Entscheidungen insofern nicht frei, als diese vom vorhandenen Grundriß des sogenannten Altbaus abhängen. Zu beachten sind dessen Einordnung in das Grundstück und die baurechtlichen Bestimmungen.

Autor
Willy Kirchner
Ausgabe
05/1971
Rubrik
Bäderbetrieb