Jeder Internet-User wird für seine
Recherche eine Suchmaschine
bemühen. Entweder findet man,
was man sucht oder auch nicht.
Manchmal staunt man aber auch.
So wundert sich der Bäderfachmann,
wenn er beispielsweise
„Merkblatt 94.05“, die Aufsicht
in Bädern betreffend, eintippt. Es
erscheinen 1300 Ergebnisse, sicherlich
viele doppelt, und oft als
Verweis auf die Homepage des
BUNDESFACHVERBANDES
ÖFFENTLICHE BÄDER E. V.,
Essen, „www.dgfdb.de“.
Man sieht, welche Verbreitung
und Beachtung dieses Regelwerk
hat. Denn es wird nicht nur auf
den Seiten anderer Fachzeitschriften,
Verbände, Bäderbetriebe und
Schwimmvereine genannt, sondern
auch auf Homepages von
Universitäten und Berufsschulen.
Nicht zuletzt durch zahlreiche
Diskussionsbeiträge in Foren
kommt die hohe Zahl zustande.