Barrierefreie Kommunikation –
bereits seit dem 1. August 2002 ist
die „Barrierefreie Informationstechnik-
Verordnung“ (BITV) in
Kraft. Sie will dafür sorgen, dass
auch Personen mit Behinderungen
das Internet nutzen können.
Dabei geht es um Sehbehinderungen,
Hörschädigungen sowie motorische
und kognitive Einschränkungen.
Das Gesetz (http://bundesrecht.
juris.de/bitv/index.html)
gilt zunächst für Seiten, die von
Bundesbehörden ins Netz gestellt
werden, aber entsprechende
Regelungen wurden inzwischen
auch auf Landes- und
kommunaler Ebene verabschiedet.
Bestehende Homepages
müssen bis Ende 2008 angepasst
sein. Nähere Informationen und
weiterführende Links sind unter
www.vbg.de/praevention/Barrieren.
html zu finden.