Im World Wide Webgefunden (64): Bäder & Co. im Internet

Barrierefreie Kommunikation – bereits seit dem 1. August 2002 ist die „Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung“ (BITV) in Kraft. Sie will dafür sorgen, dass auch Personen mit Behinderungen das Internet nutzen können. Dabei geht es um Sehbehinderungen, Hörschädigungen sowie motorische und kognitive Einschränkungen. Das Gesetz (http://bundesrecht. juris.de/bitv/index.html) gilt zunächst für Seiten, die von Bundesbehörden ins Netz gestellt werden, aber entsprechende Regelungen wurden inzwischen auch auf Landes- und kommunaler Ebene verabschiedet. Bestehende Homepages müssen bis Ende 2008 angepasst sein. Nähere Informationen und weiterführende Links sind unter www.vbg.de/praevention/Barrieren. html zu finden.

Autor
WJR
Ausgabe
09/2006
Rubrik
Bäderbetrieb