In AB Archiv des Badewesens 06/2013
S. 377 ff. war über einen Kompromiss
im Schulschwimmen in Niedersachsen
hinsichtlich der Anforderungen an
die Qualifikation der Lehrkräfte berichtet worden. In diesem Zusammenhang
wurde auch die Frage aufgeworfen,
warum es in der Praxis eine Ungleichbehandlung
zwischen Schulen und Vereinen hinsichtlich der Qualifikation und
Eignung der Kursleiter gibt. Hinzu
kommt, dass immer wieder Fragen
zur Verkehrssicherungspflicht bei der
Durchführung von Schwimmkursen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund
hat die Deutsche Gesellschaft für das
Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, eine
neue Richtlinie erarbeitet, die seit dem
1. Februar in Kraft ist: die DGfdB Richtlinie
R 94.14, „Sicherheit bei der
Organisation und Durchführung von
Schwimm- und auf das Schwimmen
vorbereitenden Kursen“, in ihrer Fassung
von Dezember 2013.