Informationen über die neue DGfdB-Richtlinie R 94.14

In AB Archiv des Badewesens 06/2013 S. 377 ff. war über einen Kompromiss im Schulschwimmen in Niedersachsen hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte berichtet worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage aufgeworfen, warum es in der Praxis eine Ungleichbehandlung zwischen Schulen und Vereinen hinsichtlich der Qualifikation und Eignung der Kursleiter gibt. Hinzu kommt, dass immer wieder Fragen zur Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Schwimmkursen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, eine neue Richtlinie erarbeitet, die seit dem 1. Februar in Kraft ist: die DGfdB Richtlinie R 94.14, „Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“, in ihrer Fassung von Dezember 2013.

Autor
Carsten Sonnenberg
Ausgabe
04/2014
Rubrik
Bäderbetrieb