Informationen zum typischen Inhalt und zu Kontrahierungszwang,Hausverbot und Hausfriedensbruch

Im November 2005 haben die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. und der BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER E. V., Essen, das Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder veröffentlicht (siehe dazu den separaten Kasten). Im Folgenden wird auf den typischen Inhalt sowie die mit einer Haus- und Badeordnung verbundenen Themen Kontrahierungszwang, Hausverbot und Hausfriedensbruch eingegangen.

Autor
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg
Ausgabe
03/2007
Rubrik
Bäderbetrieb