Inhalt und Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht

1. Die historische Entwicklung der Verkehrssicherungspflicht Bei der Schaffung des BGB glaubte der damalige Gesetzgeber, durch die Regelung in § 823 Abs. 1 BGB die Grundgedanken des Deliktsrechts genügend klar zum Ausdruck gebracht zu haben.

Autor
Manfred-Wilhelm Gofferje
Ausgabe
11/1981
Rubrik
Bäderbetrieb