Seit dem 4. Januar ist die „neue“ Deutsche
Gesellschaft für das Badewesen
e. V. mit neuer Satzung im Vereinsregister
eingetragen (siehe AB 02/10
S. 64). Gemäß Verschmelzungsvertrag
müssen nun innerhalb von drei Monaten
nach Eintragung die Vereinsorgane
neu bzw. wieder gewählt werden, weshalb
am 23. März in Köln eine außerordentliche
Mitgliederversammlung stattfindet.
Nicht nur der auf der Mitgliederversammlung
am Rande des 61. Kongresses
für das Badewesen in Essen
Anfang Oktober 2009 gewählte Vorstand
der Deutschen Gesellschaft für
das Badewesen und der Verbandsrat
(siehe AB 11/09 S. 662 ff.) stellen sich
zur Wiederwahl: Auch das Amt des
Präsidenten ist erstmals zu besetzen.
Als Kandidaten schlägt der Vorstand
Fritz Schramma vor, den ehemaligen
Oberbürgermeister der Stadt Köln.