Ist eine Betrauung von kommunalen Sportbädern mit Freizeitcharakter erforderlich?

Die aktuelle Mitteilung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 (K(2011) 9404) führt in Teilziffer 40 aus, dass Schwimmbäder, die überwiegend von örtlichen Einwohnern genutzt werden, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen. Es wird insoweit auf die Entscheidung der EU Kommission in der Sache N258/2000 (Freizeitbad Dorsten aus dem Jahr 2001) verwiesen.

Autor
Hans Hafenrichter, Christian Wieberneit
Ausgabe
06/2012
Rubrik
Bäderbetrieb