Karlsruher Bundesrichter sollen Baurichtlinien prüfen Todesfall: Spaßbäder kommen vor Gericht

Mit dem tödlichen Badeunfall eines zwölfjährigen Schülers, der sich im März 1995 im Kronacher Erlebnisbad ereignete, soll sich jetzt aufgrund der Rechtslage auch der Bundesgerichtshof befassen.

Ausgabe
08/1999
Rubrik
Bäderbetrieb