Kaufmännische Buchführung für Eigenbetriebe

Zur Frage der Buchführungspflicht der Gemeinden für die Betriebe gewerblicher Art (BgA) weise ich auf folgendes hin: 1. Eigenbetriebe Einrichtungen, die als wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu den 'Eigenbetrieben' im Sinne der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 23.2.1994 (GVB1. LSA1 12/1994 S. 460) gehörten, waren nach § 17 Abs. 1 EigVO verpflichtet, ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung zu führen.

Ausgabe
07/1999
Rubrik
Bäderbetrieb