Kein Haftpflichtschutz beim Betrieb eines Schwimmteichs ohne Aufsicht

Schwimm- und Badeteiche präsentieren sich mittlerweile als ernst zu nehmende Alternative zum „herkömmlichen” Freibad. A.B. Archiv des Badewesens berichtete darüber ausführlich in der letzten Ausgabe (A.B. 05/06 S. 249 ff.). Leider wird bei der Vorstellung eines solchen Projekts in Kommunen immer wieder mit dem Argument der niedrigeren Betriebskosten geworben, wobei sich diese Prognose aber häufig auf eine sehr fragwürdige Konstruktion stützt: Angeblich braucht man für einen Schwimmteich keine Wasseraufsicht und spart damit Personalkosten im Vergleich zum herkömmlichen Freibad. Das kann für den öffentlichen Badbetreiber aber böse ins Auge gehen.

Autor
mw
Ausgabe
06/2006
Rubrik
Bäderbetrieb