Keine Angst vor beihilferechtlicher Betrauung

Schwimmen ist schön, aber aus Sicht kommunaler Badbetreiber auch dauerdefizitär. Werden Ausgleichsleistungen für dieses Defizit gewährt, springen EU-beihilferechtliche Themen ins Auge. Mit denen werden sich die Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Prüfungsstandards IDW PS 700 verstärkt auseinandersetzen.

Autor
Susanne Blask, Julia Paul
Ausgabe
08/2012
Rubrik
Bäderbetrieb