Künstlich angelegte, „vom Aspekt
her und de jure", wie es im Artikel
von Prof. Dr. Dr. Hans E. Müller
(s. S. 311 ff.) heißt, natürliche Badegewässer
(sogenannte Kleinbadeteiche) sind
weiterhin in der Diskussion. Seit Errichtung
derartiger Bade- oder Schwimmteiche
und ihrer Nutzung als öffentliche
Badeanlagen sind die Voraussetzungen
für ein gesundheitlich unbedenkliches
Schwimmen und Baden darin umstritten.
Immerhin steht nach den Erkenntnissen
der Redaktion die Mehrheit der deutschen
Badewasserexperten hinter den Empfehlungen,
die im Referentenentwurf zur
neuen Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung
aufgenommen worden ist.
Danach können die künstlich angelegten
Oberflächengewässer (Bioteiche etc.) auch
nicht mit natürlichen Badegewässern
gleichgesetzt werden.