Königlich Niederländischer Schwimmverband (KNZ) - Sitz in Amsterdam

Art. 1: Der KNZ gibt die Möglichkeit zur Teilnahme am Examen zum Erlangen des Diploms als Schwimmlehrer(in). Die Anforderungen für dieses Examen sind in einem Examensprogramm festgelegt.

Ausgabe
10/1972
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