Konfliktzonen der Menschenführung im Bereich der öffentlichen Bäder

I. Freiheit und Zwang a) Alle Beteiligten sind sich darüber einig, daß die für den Badebetrieb mittelbar und unmittelbar Zuständigen ein hohes Maß an Verantwortung tragen.

Autor
R. Seiß
Ausgabe
06/1972
Rubrik
Bäderbetrieb