Kongreß der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen vom 4. - 8. September 1974 in Hamburg Referat

Nachdem die Schwimmeisterausbildung nunmehr nach Jahrzehnten des Laborierens und der dadurch entstandenen Verkennung und der Unterbewertung des Berufes eine gesetzliche Regelung gefunden hat, ist erfreulicherweise sowohl bei den Unterhaltsträgern der Bäder wie auch bei den Betroffenen, den Schwimmeistern, in der Öffentlichkeit, - vor allem aber bei den an diesem Beruf Interessierten - ein lebhaftes Echo festzustellen.

Autor
Karl-Heinz Graumann
Ausgabe
12/1974
Rubrik
Kongresse und Messen