Der VDB-Physiotherapieverband e. V., Bonn, hat für die Berufsgruppe der Masseure und medizinischen
Bademeister sowie der Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten ein wichtiges und richtungweisendes
Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz, Koblenz, Az. 6 A 10271/06.OVG, erstritten.
Der Musterprozess wurde von zwei Mitgliedern des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Saarland mit
dessen Unterstützung geführt. Vertreten wurden die Mitglieder durch Rechtsanwalt Christian Bill, Gelsenkirchen.
Im Folgenden werden der zugrunde liegende Sachverhalt, das Urteil und dessen potenzielle Auswirkungen
auf die Tätigkeit der Berufsgruppen dargestellt. Schließlich wird auch auf die Hilfestellung hingewiesen, die
der VDB-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland seinen Mitgliedern zukommen lässt.