Krankengymnasten sowie Masseure und medizinische Bademeister dürfen ohne Rezept behandeln

Der VDB-Physiotherapieverband e. V., Bonn, hat für die Berufsgruppe der Masseure und medizinischen Bademeister sowie der Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten ein wichtiges und richtungweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz, Koblenz, Az. 6 A 10271/06.OVG, erstritten. Der Musterprozess wurde von zwei Mitgliedern des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Saarland mit dessen Unterstützung geführt. Vertreten wurden die Mitglieder durch Rechtsanwalt Christian Bill, Gelsenkirchen. Im Folgenden werden der zugrunde liegende Sachverhalt, das Urteil und dessen potenzielle Auswirkungen auf die Tätigkeit der Berufsgruppen dargestellt. Schließlich wird auch auf die Hilfestellung hingewiesen, die der VDB-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland seinen Mitgliedern zukommen lässt.

Autor
Dr. Michael Stehr*
Ausgabe
04/2007
Rubrik
Gesundheit und Wellness