Kündigungen wegen Eigentumsdelikten

Außerordentliche Kündigung auch bei kleinstem Diebstahl? Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 (Az.: 7 Sa 2017/08) hat in der deutschen Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt: Eine 50-jährige, seit dem 25. April 1977 (!) in der Filiale eines Einzelhandelsbetriebs tätige Verkäuferin arbeitete als Kassiererin. Der Arbeitgeber kündigte seine Mitarbeiterin außerordentlich wegen Unterschlagung von 1,30 €. Der Fall liegt jetzt zur endgültigen Entscheidung beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die Öffentlichkeit erregte sich, weil die gekündigte Mitarbeiterin seit 31 Jahren bei diesem Arbeitgeber beanstandungslos beschäftigt war und dennoch wegen einer winzigen Summe fristlos entlassen werden durfte.

Autor
Dr. Klaus Rischar
Ausgabe
06/2009
Rubrik
Bäderbetrieb