Außerordentliche Kündigung auch bei
kleinstem Diebstahl?
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts
(LAG) Berlin-Brandenburg vom 24. Februar
2009 (Az.: 7 Sa 2017/08) hat in
der deutschen Öffentlichkeit großes
Aufsehen erregt: Eine 50-jährige, seit
dem 25. April 1977 (!) in der Filiale
eines Einzelhandelsbetriebs tätige Verkäuferin
arbeitete als Kassiererin. Der
Arbeitgeber kündigte seine Mitarbeiterin
außerordentlich wegen Unterschlagung
von 1,30 €. Der Fall liegt jetzt
zur endgültigen Entscheidung beim
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Die Öffentlichkeit erregte sich, weil die
gekündigte Mitarbeiterin seit 31 Jahren
bei diesem Arbeitgeber beanstandungslos
beschäftigt war und dennoch
wegen einer winzigen Summe fristlos
entlassen werden durfte.