Die vom Verein Deutscher Badefachmänner e. V. im April/
Mai 1955 herausgegebenen Lehrbriefe Nr. 4 und 5 - der Betrieb
von Hallen-, Sommer- und medizinischen Bädern -
haben den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie den Besitzern
von privaten medizinischen Badeanstalten zum Teil
ausführliche Hinweise gegeben, welche medizinischen Bäder
in einer öffentlichen Badeanstalt (vielfach Stadtbad genannt),
die über keinen in der Anstalt tätigen Arzt verfügt, abgegeben
werden können und wie derartige Abteilungen und
wie Schwitzbäder-Abteilungen einzurichten sind. Die von der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegebenen
'Richtlinien für den Bau von Hallen-, Frei- und Lehrschwimmbädern'
enthalten dagegen nur einige sehr allgemein
gehaltene Grundsätze über den Bau und die Einrichtung von
medizinischen Bäderabteilungen.