Leistungen in den medizinischen Bäderabteilungen der Berliner Stadtbäder

Die vom Verein Deutscher Badefachmänner e. V. im April/ Mai 1955 herausgegebenen Lehrbriefe Nr. 4 und 5 - der Betrieb von Hallen-, Sommer- und medizinischen Bädern - haben den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie den Besitzern von privaten medizinischen Badeanstalten zum Teil ausführliche Hinweise gegeben, welche medizinischen Bäder in einer öffentlichen Badeanstalt (vielfach Stadtbad genannt), die über keinen in der Anstalt tätigen Arzt verfügt, abgegeben werden können und wie derartige Abteilungen und wie Schwitzbäder-Abteilungen einzurichten sind. Die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegebenen 'Richtlinien für den Bau von Hallen-, Frei- und Lehrschwimmbädern' enthalten dagegen nur einige sehr allgemein gehaltene Grundsätze über den Bau und die Einrichtung von medizinischen Bäderabteilungen.

Autor
Günter Böhm
Ausgabe
01/1961
Rubrik
Gesundheit und Wellness