Öffentliche Bäderbetriebe haben u.a. die Aufgabe, für die hygienische
Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. Gesetzliche Grundlage
dafür ist in Deutschland das Bundesseuchengesetz mit seinem
§ 11. Den dazu anzuwendenden Stand der Technik beschreibt die
DIN 19643.
DIN-gemäß muss die Desinfektion des Beckenvvassers mit automatisch
gesteuerten Dosieranlagen kontinuierlich erfolgen, eine fortlaufende
Aufzeichnung möglich sein. Vor diesem Hintergnind obliegt
einer Mess- und Regelanlage in der Badewasseraufhereitung
die Aufgabe, Freiräume und Sicherheit für den Anlagenbetreiber zu
schaffen. Gleichbleibend gute und ästhelische Wasserqualilät soll
verbunden werden mit minimalem Wartungs- und Kontrollaufwand
sowie günstigem Einsatz von Wasseraufbereitungsmitteln.