Lösung einer Badewasseranalytik mit Langzeitstabilität und nachhaltiger Kostenminderung

Öffentliche Bäderbetriebe haben u.a. die Aufgabe, für die hygienische Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. Gesetzliche Grundlage dafür ist in Deutschland das Bundesseuchengesetz mit seinem § 11. Den dazu anzuwendenden Stand der Technik beschreibt die DIN 19643. DIN-gemäß muss die Desinfektion des Beckenvvassers mit automatisch gesteuerten Dosieranlagen kontinuierlich erfolgen, eine fortlaufende Aufzeichnung möglich sein. Vor diesem Hintergnind obliegt einer Mess- und Regelanlage in der Badewasseraufhereitung die Aufgabe, Freiräume und Sicherheit für den Anlagenbetreiber zu schaffen. Gleichbleibend gute und ästhelische Wasserqualilät soll verbunden werden mit minimalem Wartungs- und Kontrollaufwand sowie günstigem Einsatz von Wasseraufbereitungsmitteln.

Autor
R. Rochelmeyer,
Ausgabe
05/2000
Rubrik
Bädertechnik