Maßnahmen zur Anpassung des Bäderbetriebes an den Euro

Seit dem 01.01.1999 ist der Euro neben der nationalen Währung untergeordnetes gesetzliches Zahlungsmittel in 11 europäischen Ländern im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Am 01.01.2002 wird er in diesen Ländern gesetzliches Hauptzahlungsmittel. Möglicherweise ab 2004, kommen 4 weitere europäische Länder hinzu.

Autor
Norbert Crynen
Ausgabe
06/1999
Rubrik
Bäderbetrieb