Meldepflicht gemäß § 146a Absatz 4 Abgabenordnung

Wer vor dem 1. Juli 2025 Kassensysteme angeschafft haben, ist verpflichtet, diese bis spätestens zum 31. Juli 2025 dem Finanzamt nachzumelden.

Autor
Judith Moniac
Ausgabe
03/2025
Rubrik
Bäderbetrieb