Merkblatt 94.05 „Verkehrssicherungsund Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetri

Nach intensiver Diskussion in den Gremien der Verbände des Badewesens hat der Ausschuss Bäderbetrieb am 18. April in Mannheim den Blaudruck des vom Arbeitskreis Organisation erarbeiteten Merkblattes 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs” verabschiedet. Dieses Merkblatt, an dessen Überarbeitung auch der Deutsche Sauna-Bund e. V. beteiligt war, wird im Herbst diesen Jahres nach seiner Verabschiedung als Weißdruck die Fassung vom April 1997 ablösen, die solange noch ihre Gültigkeit behält.

Autor
Redaktion
Ausgabe
06/2002
Rubrik
Bäderbetrieb