Merkblatt 94.10 „Einsatz von Rettungsschwimmern der Wasserrettungsorganisationen (WRO) in öffentlich

Der Ausschuss Bäderbetrieb der Verbände des Badewesens hatte den Weißdruck des Merkblattes 94.10 „Einsatz von Rettungsschwimmern der Wasserrettungsorganisationen (WRO) in öffentlichen Bädern“ bereits im Mai diesen Jahres beschlossen; es gab aber noch einigen Klärungsbedarf auf Seiten des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, der diesem Merkblatt ja schlussendlich zustimmen musste. Nach ausgiebigen Diskussionen kann die endgültige Fassung nun in Druck gehen und ist ab Mitte September erhältlich.

Autor
mw
Ausgabe
09/2006
Rubrik
Verbände