Messung nach DIN 19 643 oder doch nur einmal täglich?

Betreiber von Schwimmbädern müssen im Rahmen der Eigenüberwachung viele Arbeitsaufgaben erledigen. Dabei spielt auch die Handmessung der Wasserparameter eine wichtige Rolle. Über die übliche Praxis hinaus wird in der DIN 19 643-1:2012-111) eine häufigere Handmessung gefordert. Um diesen Konf likt zu lösen, wurde von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, eine Arbeitsunterlage (DGfdB A 24)2) erstellt, in der die Problematik umfangreich beschrieben ist und eine Lösung für eine mit den Regelwerken konforme Eigenüberwachung dargestellt wird.

Autor
Thomas Beutel
Ausgabe
08/2015
Rubrik
Bädertechnik