Muster der neuen Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder

Im Dezember 2010 hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, das Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder (DGfdB A 8) neu veröffentlicht. Der Anlass hierzu war, dass im Sommer 2010 ein Verbraucherschutzverein verschiedene Klauseln in den Haus- und Badeordnungen mehrerer Badbetreiber als rechtswidrig und damit nichtig einstufte und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich der Verwendung dieser Klauseln abforderte.

Autor
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg
Ausgabe
10/2011
Rubrik
Bäderbetrieb