Neue Aufgaben und Pflichten in der Schwimmeisterausbildung

Aus Anlaß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schwimmeistergehilfen vom 5. 12. 71 durch den Bundesminister des Innern sollte eine kurze Rückschau, vor allem aber ein Blick in die Zukunft, alle, die es angeht, an den langen Weg, der zu der erfreulichen Wende führte, erinnern und ihnen vor allem auch die Verpflichtungen, die aus dieser Verordnung erwachsen, mit allem Nachdruck nahebringen.

Autor
Karl-Heinz Graumann
Ausgabe
04/1972
Rubrik
Bäderbetrieb