Neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APrVO) des Bundes aus dem Jahr 1994 für beide Ausbildungen nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) des Bundes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 2515) bedürfen einer Anpassung an die fachlichen, didaktischen und beruflichen Entwicklungen der zurückliegenden zwei Jahrzehnte. Die anstehende Neuordnung der Ausbildungen zu den Berufen Physiotherapeut sowie Masseur und medizinischer Bademeister muss Antworten finden auf bereits absehbare künftige Anforderungen an die Therapeuten durch komplexer werdende Störungsbilder, höheres Alter vieler Patienten und durch den Direktzugang. Die Ausbildung muss daher künftig verstärkte Fähigkeiten zur Anamnese und zum eigenständigen Befund auf dem Gebiet der Physiotherapie und der Physikalischen Therapie vermitteln, inklusive der Befähigung zur Erkennung der Grenzen des eigenen Tätigkeitsfeldes.

Autor
Dr. Michael Stehr
Ausgabe
07/2016
Rubrik
Gesundheit und Wellness