Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
(APrVO) des Bundes aus
dem Jahr 1994 für beide Ausbildungen
nach dem Gesetz über die Berufe
in der Physiotherapie (MPhG) des
Bundes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I
S. 2515) bedürfen einer Anpassung
an die fachlichen, didaktischen und
beruflichen Entwicklungen der zurückliegenden
zwei Jahrzehnte. Die
anstehende Neuordnung der Ausbildungen
zu den Berufen Physiotherapeut
sowie Masseur und medizinischer
Bademeister muss Antworten
finden auf bereits absehbare künftige
Anforderungen an die Therapeuten
durch komplexer werdende Störungsbilder,
höheres Alter vieler Patienten
und durch den Direktzugang.
Die Ausbildung muss daher künftig
verstärkte Fähigkeiten zur Anamnese
und zum eigenständigen Befund
auf dem Gebiet der Physiotherapie
und der Physikalischen Therapie vermitteln,
inklusive der Befähigung zur
Erkennung der Grenzen des eigenen
Tätigkeitsfeldes.