Neue Sicherheitstechnik für Chlorungsanlagen

Die Chlorgasflaschenventile unterliegen einer Zulassung der Zentralstelle für Sicherheitstechnik. Die einer Chlorgasflasche nachgeschalteten Absperrventile unterliegen keiner Zulassungsbescheinigung.

Autor
ng
Ausgabe
01/1989
Rubrik
Bädertechnik