Neue und zusätzliche Aufgaben der Überwachungsbehörden

Baden und Schwimmen soll die Gesundheit erhalten und Freude bereiten. Daher muß eine gleichbleibende Beschaffenheit des Schwimm- und Badebeckenwassers in hygienischer Hinsicht gewährleistet sein, damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger beim Baden oder Schwimmen nicht zu besorgen ist, wie der Jurist sich ausdrückt.

Autor
C. Sacre
Ausgabe
10/1993
Rubrik
Bäderbetrieb