Neue Wäscheschleuder für Bäder

Im A.B. ARCHIV DES BADEWESENS 6/81 wurde unter der Überschrift 'Sind Wäscheschleudern in Bädern zulässig' darauf hingewiesen, daß Wäscheschleudern in Bädern und Freizeiteinrichtungen erhöhte sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen müssen.

Autor
me
Ausgabe
06/1990
Rubrik
Bäderbetrieb