Neuerungen aufgrund der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtsch.

„Wasser ist eine knappe natürliche Ressource, die hinsichtlich ihrer Qualität dementsprechend geschützt, verteidigt, bewirtschaftet und behandelt werden sollte“, heißt es in der Begründung zur im März verabschiedeten neuen Richtlinie 2006/7/EG, die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum 24. März 2008 umgesetzt werden muss und damit dann die bisherige Richtlinie 76/160/EWG aufhebt. Die Sensibilisierung in der Bevölkerung für natürliches und sauberes Wasser ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Zum einen liegt das an der Aufklärungsarbeit und regelmäßigen Information der Bürger über die Badegewässerqualitäten, zum anderen nehmen die Menschen gute Wasserqualität auch unmittelbar wahr – denn wann kommt man direkter mit natürlichem Wasser in Verbindung als beim Baden?

Autor
Wilfried Meyer, Xanten
Ausgabe
07/2006
Rubrik
Bäderbetrieb