Neues Regelwerk für öffentliche Schwimm- und Badeteichanlagen

Bis Ende letzten Jahres konnten schon viele Fragen zu „Schwimm- und Badeteichanlagen“ beantwortet werden, denn seit Oktober 2003 ist ein Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Bonn, unter dem Titel „Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen“ erhältlich (siehe dazu auch A.B. 10/03 S. 519). Während früher der Glaube vorherrschte, bei „biologischen“ Freibädern ist alles erlaubt, so ist nun klar, dass es viel zu beachten gibt, damit eine solche Anlage sicher betrieben werden kann.

Autor
Inés Maria Rohlfing
Ausgabe
05/2004
Rubrik
Bädertechnik