Neues zum steuerlichen Querverbund

Der nachfolgende Kurzbeitrag informiert über die Neuregelung des § 17 Satz 2 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Diese Regelung betrifft die Verlustübernahmepflicht in Gewinnabführungsverträgen mit einer GmbH als Organgesellschaft. Gewinnabführungsverträge sind das regelmäßige Instrument zur Herstellung des steuerlichen Querverbunds. Aus der Neuregelung ergibt sich im Einzelfall Handlungsbedarf für bestehende und neue Gewinnabführungsverträge mit Bädergesellschaften.

Autor
Jörg Bittscheidt
Ausgabe
01/2014
Rubrik
Bäderbetrieb