Es ist so weit: Die europäische Schwimmbadnorm EN 15 288 mit ihren Teilen 1 „Schwimmbäder – Sicherheitsanforderungen
an die Konstruktion“ und 2 „Schwimmbäder – Sicherheitsanforderungen an den
Betrieb“ geht in die europaweite Schlussabstimmung, und wenn alle Länder zustimmen, ist sie im Herbst
auf dem Markt. Etwas schneller ging es mit der Europanorm für die Wasserrutschen, der DIN EN 1069, die
frisch überarbeitet nun als Entwurf in die europäische Abstimmung geht. Im deutschen Normenausschuss
112-05-01 AA „Schwimmsportgeräte“ ging es im Wesentlichen darum, die Entscheidung über Annahme
oder Ablehnung der EN 15 288 zu treffen und die Überarbeitung der DIN EN 13 451 zu begleiten.