Normenarbeitsgruppen tagten in Berlin und Ennepetal

Es ist so weit: Die europäische Schwimmbadnorm EN 15 288 mit ihren Teilen 1 „Schwimmbäder – Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion“ und 2 „Schwimmbäder – Sicherheitsanforderungen an den Betrieb“ geht in die europaweite Schlussabstimmung, und wenn alle Länder zustimmen, ist sie im Herbst auf dem Markt. Etwas schneller ging es mit der Europanorm für die Wasserrutschen, der DIN EN 1069, die frisch überarbeitet nun als Entwurf in die europäische Abstimmung geht. Im deutschen Normenausschuss 112-05-01 AA „Schwimmsportgeräte“ ging es im Wesentlichen darum, die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der EN 15 288 zu treffen und die Überarbeitung der DIN EN 13 451 zu begleiten.

Autor
Michael Weilandt
Ausgabe
04/2008
Rubrik
Verbände