Organisation und Betrieb der öffentlichen Schwimmbäder in Dänemark

Das Königreich Dänemark ist in 276 Städte und Gemeinden aufgeteilt, die nach dem dänischen Grundgesetz das Recht haben, ihre örtlichen Anliegen selbst zu verwalten. Neben den gesetzlich verankerten Aufgaben für Unterricht, Fürsorge, Stadtplanung u. a. m. gibt es eine Reihe freiwilliger Leistungen, wozu auch das Vorhalten von Sporteinrichtungen gehört.

Autor
Per Leon Jörgensen
Ausgabe
08/1981
Rubrik
Bäderbetrieb