Die Wirksamkeit von Ozon zum Abbau von Desinfektionsnebenprodukten
(DNP) ist seit Jahrzehnten bekannt und
wird in vielen Bädern genutzt.1) In der
DIN 19 643 Teil 3 (1997) bzw. Teil 4
(1999) ist die Verfahrensführung detailliert beschrieben worden. Die damals festgelegte Reaktionszeit des Ozons
mit dem Wasser von mind. 3 min in
einem entsprechend dimensionierten
Reaktionsbehälter oder Reaktionsraum
gilt seitdem als Mindestanforderung
bei der Auslegung der Aufbereitungsanlage.
Untersuchungen in der Praxis
zeigen, dass die Ozon-Reaktionszeit tatsächlich eine untergeordnete Rolle beim
Abbau von Chloramin (gebundenem
Chlor) und Präkursoren von Trihalogenmethanen
(THM) spielt. Damit besteht die Möglichkeit, die Ozon-Reaktionszeit
deutlich zu reduzieren, was
bei Neuinstallation oder Sanierung
ei ner Anlage zu einem entsprechend
ge ringeren Aufwand für den Reaktionsbehälter
führt, ohne den Aufbereitungserfolg
zu schmälern. Die im Entwurf
erschienene Neufassung der DIN
19 643 lässt daher erstmalig auch kürzere
Reaktionszeiten zu.