Ozon-Verfahren mit kurzer Reaktionszeit

Die Wirksamkeit von Ozon zum Abbau von Desinfektionsnebenprodukten (DNP) ist seit Jahrzehnten bekannt und wird in vielen Bädern genutzt.1) In der DIN 19 643 Teil 3 (1997) bzw. Teil 4 (1999) ist die Verfahrensführung detailliert beschrieben worden. Die damals festgelegte Reaktionszeit des Ozons mit dem Wasser von mind. 3 min in einem entsprechend dimensionierten Reaktionsbehälter oder Reaktionsraum gilt seitdem als Mindestanforderung bei der Auslegung der Aufbereitungsanlage. Untersuchungen in der Praxis zeigen, dass die Ozon-Reaktionszeit tatsächlich eine untergeordnete Rolle beim Abbau von Chloramin (gebundenem Chlor) und Präkursoren von Trihalogenmethanen (THM) spielt. Damit besteht die Möglichkeit, die Ozon-Reaktionszeit deutlich zu reduzieren, was bei Neuinstallation oder Sanierung ei ner Anlage zu einem entsprechend ge ringeren Aufwand für den Reaktionsbehälter führt, ohne den Aufbereitungserfolg zu schmälern. Die im Entwurf erschienene Neufassung der DIN 19 643 lässt daher erstmalig auch kürzere Reaktionszeiten zu.

Autor
Matthias Hoffmann
Ausgabe
01/2012
Rubrik
Bädertechnik