Partikelzählung als Nachweisinstrument der Verfahrenseffektivität

Die Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser sind in der Normenreihe DIN 19 643 festgelegt. Diese sieht vor, dass bei der Aufbereitung von Salzwasser mit einem Salzgehalt von mehr als 2000 mg/l (= 0,2 %) die Filtrationsgeschwindigkeit von den sonst vorgeschriebenen 30 m/h auf 20 m/h abgesenkt wird. Diese Vorgabe hat bereits in der Vergangenheit viele kritische Fragen aufgeworfen. Die Herabsetzung der Filtrationsgeschwindigkeit macht eine Vergrößerung der Filtrationsfläche um 50 % notwendig und verursacht damit erhebliche Folgen für die Investitions- und auch Betriebskosten. Umfangreiche Recherchen ergaben, dass dieser Vorgabe Vergleichsmessungen aus einem Gutachten in den 1960er Jahren zugrunde liegen. Dieses Gutachten ist auch nach umfangreicher Suche nicht wieder auffindbar; der konkrete wissenschaftliche Hintergrund und vor allem die damals herrschenden Randbedingungen bleiben im Dunkeln. Fachdiskussionen, Nachfragen bei den zuständigen Verbänden und theoretische Versuche ergaben immer wieder dasselbe Bild: Es gibt keine verlässlichen Untersuchungen über den Zusammenhang von Filtrationsgeschwindigkeit, der Anwesenheit von Salz im Badewasser und der Hygiene. Dass hier grundsätzliche Zusammenhänge bestehen, kann sicherlich nicht abgestritten werden. Ob diese aber in dem hier diskutierten Bereich derart relevant sind, dass eine Differenzierung zwischen Süßwasser und Solewasser in den üblicherweise verwendeten Konzentrationen überhaupt notwendig ist, bleibt unbeantwortet. Es gibt seit vielen Jahren genügend Beispiele aus der Praxis, die keinerlei Nachteile einer gegenüber der DIN-Vorgabe erhöhten Filtrationsgeschwindigkeit bei Solewasser belegen. Eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung aber existierte bisher nicht.

Autor
B. Bergjan, A. Nahrstedt, G.Willert
Ausgabe
03/2008
Rubrik
Bädertechnik