Die Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser sind in der Normenreihe
DIN 19 643 festgelegt. Diese sieht vor, dass bei der Aufbereitung von Salzwasser mit einem Salzgehalt
von mehr als 2000 mg/l (= 0,2 %) die Filtrationsgeschwindigkeit von den sonst vorgeschriebenen
30 m/h auf 20 m/h abgesenkt wird.
Diese Vorgabe hat bereits in der Vergangenheit viele kritische Fragen aufgeworfen. Die Herabsetzung der
Filtrationsgeschwindigkeit macht eine Vergrößerung der Filtrationsfläche um 50 % notwendig und verursacht
damit erhebliche Folgen für die Investitions- und auch Betriebskosten. Umfangreiche Recherchen
ergaben, dass dieser Vorgabe Vergleichsmessungen aus einem Gutachten in den 1960er Jahren zugrunde
liegen. Dieses Gutachten ist auch nach umfangreicher Suche nicht wieder auffindbar; der konkrete wissenschaftliche
Hintergrund und vor allem die damals herrschenden Randbedingungen bleiben im Dunkeln.
Fachdiskussionen, Nachfragen bei den zuständigen Verbänden und theoretische Versuche ergaben immer
wieder dasselbe Bild: Es gibt keine verlässlichen Untersuchungen über den Zusammenhang von Filtrationsgeschwindigkeit,
der Anwesenheit von Salz im Badewasser und der Hygiene. Dass hier grundsätzliche
Zusammenhänge bestehen, kann sicherlich nicht abgestritten werden. Ob diese aber in dem hier diskutierten
Bereich derart relevant sind, dass eine Differenzierung zwischen Süßwasser und Solewasser in den
üblicherweise verwendeten Konzentrationen überhaupt notwendig ist, bleibt unbeantwortet. Es gibt seit
vielen Jahren genügend Beispiele aus der Praxis, die keinerlei Nachteile einer gegenüber der DIN-Vorgabe
erhöhten Filtrationsgeschwindigkeit bei Solewasser belegen. Eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung
aber existierte bisher nicht.